Eigenanteil Pflegeheim Statistik Tabelle: Eigenanteil (EEE), Unterkunft & Verpflegung nach Bundesland 2026

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz sind 2026 erneut gestiegen. Besonders relevant ist dabei der Eigenanteil, den Pflegebedürftige zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung selbst finanzieren müssen. Im Bundesdurchschnitt beträgt die finanzielle Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr zum 1. Juli 2026 rund 3.364 Euro pro Monat.

Der Betrag setzt sich nicht nur aus dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zusammen. Hinzu kommen insbesondere Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Die Pflegeversicherung beteiligt sich bei Pflegegrad 2 bis 5 mit einem Zuschuss am pflegebedingten Eigenanteil. Dieser Zuschuss steigt mit der Dauer des Aufenthalts.

Pflegeheim Eigenanteil 2026 im Überblick

Kennzahl Wert 2026
Durchschnittlicher Eigenanteil Deutschland, 1. Jahr 3.364 € / Monat
Durchschnittlicher Eigenanteil Deutschland, 2. Jahr niedriger durch Zuschuss
Durchschnittlicher Eigenanteil Deutschland, 3. Jahr nochmals niedriger
Durchschnittlicher Eigenanteil ab 4. Jahr niedrigster Eigenanteil
Stichtag der aktuellen Bundesländer-Auswertung 1. Juli 2026
Wichtigster pflegebedingter Kostenbestandteil EEE
Weitere Kosten Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
Pflegekassen-Zuschuss zum EEE abhängig von Aufenthaltsdauer

Die 3.364 Euro sind ein Durchschnittswert für das erste Aufenthaltsjahr. Die tatsächliche monatliche Belastung kann je nach Einrichtung, Bundesland und Kostenstruktur erheblich abweichen.

Was bedeutet EEE im Pflegeheim?

EEE steht für einrichtungseinheitlicher Eigenanteil. Er bezeichnet den pflegebedingten Eigenanteil, der von Bewohnerinnen und Bewohnern eines Pflegeheims grundsätzlich unabhängig vom individuellen Pflegegrad 2 bis 5 getragen wird.

Der EEE umfasst insbesondere pflegebedingte Aufwendungen, die nicht durch den Leistungsbetrag der Pflegeversicherung gedeckt sind. Ein wesentlicher Kostenfaktor sind die Personalkosten. Deshalb können beispielsweise tarifliche Lohnsteigerungen und Veränderungen bei der Personalausstattung den EEE beeinflussen.

Wichtig ist außerdem, dass der EEE nicht mit dem gesamten Eigenanteil eines Pflegeheimplatzes gleichgesetzt werden darf. Neben dem EEE fallen weitere Kosten an.

Pflegeheim Kosten 2026: Diese Bestandteile werden unterschieden

Kostenbestandteil Was steckt dahinter? Wer trägt die Kosten?
EEE Pflegebedingter Eigenanteil Pflegebedürftige, teilweise reduziert durch Pflegekassen-Zuschuss
Unterkunft Wohnen im Pflegeheim grundsätzlich Pflegebedürftige
Verpflegung Essen und Getränke grundsätzlich Pflegebedürftige
Investitionskosten Gebäude, Instandhaltung und Investitionen grundsätzlich Pflegebedürftige, soweit nicht anderweitig finanziert
Pflegekassenleistung gesetzlicher Leistungsbetrag für stationäre Pflege Pflegekasse
Zuschuss zum EEE zusätzlicher Zuschuss abhängig von Aufenthaltsdauer Pflegekasse

Der vdek weist darauf hin, dass alle drei von den Pflegebedürftigen zu tragenden Kostenbestandteile – EEE, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten – zwischen Bundesländern und einzelnen Einrichtungen teilweise deutlich variieren.

Eigenanteil Pflegeheim nach Bundesland 2026

Die folgende Tabelle zeigt die vom vdek zum 1. Juli 2026 ausgewiesene durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr. Sie eignet sich besonders gut für einen Bundesländervergleich.

Bundesland Eigenbeteiligung im 1. Jahr, ca. pro Monat
Baden-Württemberg 3.657 €
Bayern 3.270 €
Berlin rund 3.500 €
Brandenburg 3.150 €
Bremen 3.761 €
Hamburg 3.481 €
Hessen rund 3.500 €
Mecklenburg-Vorpommern rund 3.100 €
Niedersachsen rund 3.100 €
Nordrhein-Westfalen 3.671 €
Rheinland-Pfalz rund 3.400 €
Saarland rund 3.700 €
Sachsen rund 3.200 €
Sachsen-Anhalt 2.891 €
Schleswig-Holstein 3.148 €
Thüringen 3.163 €
Deutschland 3.364 €

Bei den mit „rund“ gekennzeichneten Werten sollte für einen konkreten Pflegeheimvergleich immer die aktuelle Einrichtungsauskunft herangezogen werden. Der vdek veröffentlicht die detaillierten Länderwerte regelmäßig in seinen Datenauswertungen. Die Extremwerte zum 1. Juli 2026 lagen laut vdek bei 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt und 3.761 Euro in Bremen.

Baden-Württemberg: hoher Eigenanteil 2026

In Baden-Württemberg beträgt die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr zum 1. Juli 2026 3.657 Euro pro Monat. Nach mehr als zwölf Monaten liegt sie bei durchschnittlich 3.297 Euro.

Damit gehört Baden-Württemberg zu den Bundesländern mit einer besonders hohen finanziellen Belastung für Pflegeheimbewohner.

Nordrhein-Westfalen: 3.671 Euro im ersten Jahr

Auch in Nordrhein-Westfalen ist der Eigenanteil hoch. Zum 1. Juli 2026 müssen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.671 Euro pro Monat selbst aufbringen.

Der Wert liegt damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 3.364 Euro.

Brandenburg: Eigenanteil steigt auf 3.150 Euro

In Brandenburg liegt die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Jahr zum 1. Juli 2026 bei 3.150 Euro monatlich. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Belastung laut vdek um 275 Euro.

Auch in Brandenburg zeigt sich damit der bundesweite Trend steigender Pflegeheimkosten.

Thüringen: 3.163 Euro im ersten Aufenthaltsjahr

Für Thüringen weist der vdek zum 1. Juli 2026 eine durchschnittliche Eigenbeteiligung von 3.163 Euro monatlich im ersten Jahr aus. Der EEE beträgt dabei durchschnittlich 1.738 Euro pro Monat.

Die Entwicklung zeigt, dass auch in Thüringen nicht nur die pflegebedingten Kosten, sondern ebenfalls Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zur Gesamtbelastung beitragen.

Schleswig-Holstein: 3.148 Euro

In Schleswig-Holstein beträgt die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr zum 1. Juli 2026 3.148 Euro pro Monat. Ohne den gesetzlichen Zuschuss zum EEE wären es durchschnittlich 3.415 Euro.

Der Vergleich verdeutlicht, welche Wirkung der Zuschuss der Pflegeversicherung auf den tatsächlich zu zahlenden Eigenanteil hat.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegeversicherung?

Seit 2022 erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 einen zusätzlichen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe richtet sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim.

Aufenthaltsdauer Zuschuss zum EEE
bis 12 Monate 15 %
mehr als 12 Monate 30 %
mehr als 24 Monate 50 %
mehr als 36 Monate 75 %

Dadurch reduziert sich der tatsächlich zu zahlende EEE mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Der Zuschuss bezieht sich allerdings auf den pflegebedingten Eigenanteil und nicht auf Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten.

Beispiel: Pflegeheimkosten mit zunehmender Aufenthaltsdauer

Die Wirkung des Zuschusses lässt sich am Beispiel Berlin besonders gut erkennen. Dort lagen die rechnerischen Ausgangswerte zum 1. Januar 2026 bei 2.252 Euro EEE inklusive Ausbildungskosten, 847 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 466 Euro Investitionskosten.

Aufenthaltsdauer EEE nach Zuschuss Unterkunft & Verpflegung Investitionskosten Gesamt
Ausgangswert 2.252 € 847 € 466 € 3.565 €
bis 12 Monate 1.914 € 847 € 466 € 3.227 €
ab 12 Monate 1.576 € 847 € 466 € 2.889 €
ab 24 Monate 1.126 € 847 € 466 € 2.439 €
ab 36 Monate 563 € 847 € 466 € 1.876 €

Die Berliner Werte zeigen exemplarisch, dass der Zuschuss den pflegebedingten Eigenanteil deutlich reduziert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bleiben jedoch bestehen.

Warum unterscheiden sich die Pflegeheim-Eigenanteile nach Bundesland?

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern haben mehrere Ursachen. Ein wesentlicher Faktor sind die Personalkosten und damit der EEE. Daneben spielen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten eine Rolle.

Auch die landesrechtlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierung von Investitionskosten unterscheiden sich. Hinzu kommen unterschiedliche Kostenstrukturen der einzelnen Einrichtungen. Deshalb kann selbst innerhalb eines Bundeslandes ein erheblicher Unterschied zwischen einzelnen Pflegeheimen bestehen.

Die vdek-Daten sind deshalb als Durchschnittswerte zu verstehen und nicht als verbindlicher Preis für jeden Pflegeheimplatz.

Pflegeheim Eigenanteil 2026: Was müssen Bewohner tatsächlich bezahlen?

Für die persönliche Finanzplanung sollte nicht nur der EEE betrachtet werden. Entscheidend ist die Summe aller Kostenbestandteile.

Eine vereinfachte Rechnung lautet:

Eigenanteil = EEE nach Zuschuss + Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden dabei bereits entsprechend berücksichtigt. Der tatsächliche Zahlbetrag kann zusätzlich von individuellen Vertrags- und Einrichtungskosten abhängen.

Besonders wichtig ist deshalb der Blick auf den konkreten Heimvertrag und die aktuelle Kostenaufstellung des jeweiligen Pflegeheims.

Was passiert, wenn der Eigenanteil nicht bezahlt werden kann?

Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten eines Pflegeheimplatzes zu finanzieren, kommen unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Sozialhilfe beziehungsweise der Hilfe zur Pflege in Betracht.

Dabei werden die persönlichen finanziellen Verhältnisse geprüft. Auch Einkommen und Vermögen können eine Rolle spielen. Angehörige sollten deshalb bei einer drohenden finanziellen Überforderung frühzeitig eine Pflegeberatung oder den zuständigen Sozialhilfeträger kontaktieren.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist grundsätzlich als Teilversicherung ausgestaltet. Sie übernimmt deshalb nicht automatisch sämtliche Kosten eines Pflegeheimplatzes.

Eigenanteil Pflegeheim 2026: Fazit

Die Pflegeheimkosten bleiben 2026 auf einem hohen Niveau. Nach der aktuellen vdek-Auswertung vom 1. Juli 2026 beträgt die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit 3.364 Euro pro Monat.

Zwischen den Bundesländern bestehen erhebliche Unterschiede. Besonders hohe durchschnittliche Werte werden beispielsweise für Bremen mit 3.761 Euro, Nordrhein-Westfalen mit 3.671 Euro und Baden-Württemberg mit 3.657 Euro ausgewiesen. Sachsen-Anhalt liegt mit 2.891 Euro am unteren Ende des Bundesländervergleichs.

Für die tatsächliche finanzielle Belastung sind jedoch nicht nur Bundesland und Aufenthaltsdauer entscheidend. Auch das konkrete Pflegeheim, die Höhe des EEE, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen berücksichtigt werden.

Der wichtigste Punkt beim Vergleich lautet deshalb: Der EEE ist nur ein Bestandteil des Pflegeheim-Eigenanteils. Wer die tatsächlichen monatlichen Kosten ermitteln möchte, sollte immer die vollständige Kostenaufstellung des jeweiligen Pflegeheims betrachten.

Quellen und weiterführende Informationen