Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ist 2026 deutlich weiter fortgeschritten als noch vor wenigen Jahren. Das E-Rezept gehört inzwischen zum Alltag in Arztpraxen und Apotheken, während die elektronische Patientenakte, kurz ePA, schrittweise zu einem zentralen Baustein der digitalen Gesundheitsversorgung werden soll.
Doch wie intensiv werden die Anwendungen tatsächlich genutzt? Sind Patientinnen und Patienten von den digitalen Angeboten überzeugt? Und wie steht es um die Akzeptanz von Telemedizin und digitalen Gesundheitsdiensten?
Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt: Beim E-Rezept ist die Digitalisierung bereits weitgehend im Alltag angekommen. Bei der ePA ist dagegen noch ein deutlicher Unterschied zwischen Verfügbarkeit und tatsächlicher Nutzung zu erkennen.
E-Rezept: Vom Pilotprojekt zum Standard
Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich. Patientinnen und Patienten können ein E-Rezept unter anderem über ihre elektronische Gesundheitskarte, die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck in der Apotheke einlösen.
Die Entwicklung der Nutzungszahlen ist beeindruckend.
Im Oktober 2025 wurde das eine Milliarde eingelöste E-Rezepte erreicht. Die gematik bezeichnete diesen Meilenstein als Zeichen dafür, dass das E-Rezept inzwischen fester Bestandteil der medizinischen Versorgung geworden ist.
Nach Angaben der ABDA wurden bis April 2026 bereits 1,3 Milliarden E-Rezepte von Apotheken eingelöst. Allein im Jahr 2025 waren es demnach rund 600 Millionen.
Damit ist das E-Rezept eines der erfolgreichsten Digitalisierungsprojekte im deutschen Gesundheitswesen.
Wie wird das E-Rezept eingelöst?
Das E-Rezept funktioniert grundsätzlich auf mehreren Wegen.
Am einfachsten ist für viele Versicherte die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte. Dafür muss die Karte lediglich in der Apotheke eingelesen werden. Ein PIN ist für die normale Einlösung von E-Rezepten in der Regel nicht erforderlich.
Alternativ kann das Rezept über die offizielle E-Rezept-App verwaltet werden. Auch die Einlösung über bestimmte Apotheken-Apps beziehungsweise CardLink-Verfahren ist möglich. Zusätzlich kann auf Wunsch weiterhin ein Papierausdruck als Information für die Einlösung verwendet werden.
Das erklärt auch, warum die Akzeptanz des E-Rezepts vergleichsweise hoch ist: Patienten müssen nicht zwingend eine neue App installieren oder digitale Prozesse erlernen.
E-Rezept: Hohe Nutzung, aber nicht zwingend hohe App-Nutzung
Ein wichtiger Unterschied wird häufig übersehen.
Die hohe Zahl eingelöster E-Rezepte bedeutet nicht, dass ebenso viele Menschen die E-Rezept-App aktiv verwenden.
Viele Versicherte nutzen schlicht ihre elektronische Gesundheitskarte. Dadurch ist das E-Rezept im Versorgungssystem digital, ohne dass der Patient selbst einen besonders komplizierten digitalen Prozess durchführen muss.
Das ist ein wesentlicher Grund dafür, dass die praktische Verbreitung des E-Rezepts deutlich höher ist als die Nutzung spezieller E-Rezept-Apps.
ePA für alle: Seit 2025 verfügbar
Die elektronische Patientenakte verfolgt einen anderen Ansatz.
Die „ePA für alle“ startete am 15. Januar 2025 zunächst in ausgewählten Regionen. Bis Mitte Februar 2025 stellten die gesetzlichen Krankenkassen allen Versicherten, die nicht widersprochen hatten, eine elektronische Patientenakte zur Verfügung.
Damit änderte sich das Prinzip grundlegend: Die ePA wurde nicht mehr nur von Versicherten eingerichtet, die sich aktiv dafür entscheiden. Stattdessen gilt grundsätzlich eine Widerspruchslösung.
Für die Patientinnen und Patienten bedeutet das, dass eine digitale Gesundheitsakte grundsätzlich zur Verfügung steht, ohne dass sie zuvor aktiv beantragt werden musste.
Wie viele Menschen nutzen die ePA tatsächlich?
Hier fällt die Bilanz wesentlich zurückhaltender aus als beim E-Rezept.
Eine im Januar 2026 veröffentlichte Civey-Umfrage im Auftrag von Pharma Deutschland kam zu dem Ergebnis, dass etwa 80 Prozent der Befragten die ePA kannten, aber nur knapp 20 Prozent sie nach eigenen Angaben bereits genutzt hatten.
Diese Zahlen sind allerdings mit den Nutzungszahlen des E-Rezepts nicht direkt vergleichbar.
Beim E-Rezept handelt es sich um einen konkreten Versorgungsvorgang: Ein Rezept wird ausgestellt und anschließend in der Apotheke eingelöst.
Die ePA ist dagegen eine langfristige digitale Plattform. Ihre Nutzung hängt davon ab, ob Versicherte Dokumente einsehen, verwalten oder bestimmte Funktionen der Akte aktiv verwenden.
Mehr als 100 Millionen Dokumente in der ePA
Ein anderer Indikator zeigt, dass die ePA durchaus intensiv genutzt wird.
Nach Angaben der gematik waren im April 2026 bereits mehr als 100 Millionen Dokumente in den elektronischen Patientenakten hinterlegt. Allein im Februar und März 2026 kamen knapp 25 Millionen Dokumenten-Uploads hinzu.
Auch bei den Abrufen gab es eine relevante Nutzung: Seit dem Start der ePA wurden bis zum 13. April 2026 mehr als 37,4 Millionen Dokumente heruntergeladen.
Damit zeigt sich ein interessantes Bild:
Die individuelle Nutzung der ePA-App ist noch vergleichsweise niedrig, während die Befüllung und Nutzung der Akten innerhalb des Gesundheitswesens bereits deutlich voranschreitet.
Warum klaffen Verfügbarkeit und Nutzung auseinander?
Dass eine digitale Anwendung verfügbar ist, bedeutet nicht automatisch, dass sie von den Menschen aktiv verwendet wird.
Bei der ePA spielen mehrere Faktoren eine Rolle.
1. Fehlendes Wissen
Nicht jeder Versicherte weiß genau, welche Informationen in der ePA gespeichert werden und welchen praktischen Nutzen sie bietet.
2. Datenschutzbedenken
Gesundheitsdaten gehören zu den besonders sensiblen personenbezogenen Informationen. Manche Menschen sind deshalb zurückhaltend, wenn es um die digitale Speicherung und Weitergabe medizinischer Informationen geht.
3. Noch begrenzter persönlicher Nutzen
Wer selten medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, sieht möglicherweise wenig Anlass, regelmäßig die eigene ePA-App zu öffnen.
4. Technische Hürden
Login-Verfahren, Identifikation, Krankenkassen-Apps und unterschiedliche technische Abläufe können für weniger digital affine Menschen eine Hürde darstellen.
5. Nutzen entsteht erst durch Vernetzung
Der eigentliche Mehrwert der ePA entsteht vor allem dann, wenn verschiedene Leistungserbringer tatsächlich relevante Informationen einstellen und darauf zugreifen können.
Die ePA soll mehr sein als ein digitaler Ordner
Die Bundesregierung verfolgt deshalb das Ziel, die ePA weiterzuentwickeln.
Im Rahmen der 2026 vorgestellten Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie soll die ePA stärker in die Versorgung integriert werden. Geplant sind unter anderem weitere Funktionen und eine stärkere Nutzung strukturierter Gesundheitsdaten.
Das langfristige Ziel besteht darin, dass die ePA nicht nur ein Speicherort für PDF-Dokumente und Arztberichte ist.
Sie soll zunehmend Informationen strukturiert verfügbar machen und dadurch beispielsweise bei Medikationsentscheidungen, Diagnostik und Behandlung unterstützen.
Medikationsliste als wichtiger Baustein
Ein besonders wichtiger Bestandteil ist die elektronische Medikationsübersicht.
Sie soll Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren berechtigten Leistungserbringern einen besseren Überblick über verordnete und abgegebene Medikamente ermöglichen.
Das ist insbesondere bei Patienten relevant, die mehrere Arzneimittel gleichzeitig einnehmen.
In Verbindung mit dem E-Rezept kann dadurch ein digitaler Informationskreislauf entstehen: Das Medikament wird elektronisch verordnet, in der Apotheke abgegeben und die entsprechenden Informationen können in der digitalen Medikationsübersicht berücksichtigt werden. Das Bundesgesundheitsministerium sieht darin unter anderem Potenzial, unerwünschte Wechselwirkungen besser zu vermeiden.
Telemedizin: Akzeptanz steigt, aber Nutzung ist differenziert
Telemedizin umfasst deutlich mehr als Videosprechstunden.
Dazu zählen beispielsweise:
- Videosprechstunden
- telemedizinische Konsile
- digitale Termin- und Versorgungsangebote
- Telemonitoring
- digitale Gesundheitsanwendungen
- elektronische Kommunikation zwischen Leistungserbringern
- digitale Übermittlung medizinischer Informationen
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass digitale Kontakte besonders dann attraktiv sind, wenn sie einen konkreten Vorteil gegenüber einem Praxisbesuch bieten.
Dazu gehören beispielsweise Nachbesprechungen, bestimmte Verlaufskontrollen oder Situationen, in denen ein persönliches Erscheinen medizinisch nicht zwingend erforderlich ist.
Videosprechstunde: Nicht jeder Arztbesuch muss vor Ort stattfinden
Die Videosprechstunde hat insbesondere seit der Corona-Pandemie deutlich an Bekanntheit gewonnen.
Sie kann beispielsweise für bestimmte Kontrolltermine oder Beratungen eingesetzt werden. Ob eine telemedizinische Behandlung medizinisch sinnvoll ist, hängt jedoch vom jeweiligen Krankheitsbild und vom behandelnden Arzt ab.
Telemedizin ersetzt daher nicht grundsätzlich den persönlichen Arztbesuch.
Bei akuten Beschwerden, körperlichen Untersuchungen oder diagnostischen Fragestellungen kann ein persönlicher Termin weiterhin notwendig sein.
E-Rezept und ePA im Vergleich
Die beiden Anwendungen unterscheiden sich deutlich:
| Merkmal | E-Rezept | ePA |
|---|---|---|
| Start der verpflichtenden bzw. flächendeckenden Nutzung | 2024 | „ePA für alle“ ab 2025 |
| Hauptzweck | Digitale Arzneimittelverordnung | Digitale Gesundheitsakte |
| Nutzerkontakt | Vor allem bei Medikamentenverordnungen | Langfristig über verschiedene Behandlungssituationen |
| Aktuelle Nutzung | Sehr hoch | Noch deutlich geringer |
| Wichtiger Erfolgsfaktor | Einfache Einlösung | Verfügbarkeit relevanter Gesundheitsdaten |
| App zwingend erforderlich? | Nein | Für viele persönliche Funktionen sinnvoll |
| Entwicklung 2026 | Bereits etablierter Standard | Ausbauphase |
Der Vergleich macht deutlich, warum das E-Rezept bei den Nutzungszahlen wesentlich erfolgreicher erscheint.
Das E-Rezept löst einen konkreten analogen Vorgang ab. Die ePA muss dagegen erst einen neuen digitalen Mehrwert schaffen.
Akzeptanz hängt stark vom konkreten Nutzen ab
Ein grundsätzliches Muster der Digitalisierung im Gesundheitswesen lässt sich bereits erkennen:
Digitale Anwendungen werden besonders gut angenommen, wenn sie einfach zu bedienen sind und ein konkretes Problem lösen.
Beim E-Rezept ist der Vorteil leicht verständlich: Das Rezept wird digital übermittelt und kann unkompliziert mit der Gesundheitskarte oder auf anderem Weg eingelöst werden.
Bei der ePA ist der Nutzen komplexer. Patienten müssen zunächst verstehen, welche Informationen dort verfügbar sind und wie ihnen diese im Alltag helfen.
Deshalb dürfte die Akzeptanz der ePA stark davon abhängen, wie gut Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer die Anwendung in ihre täglichen Abläufe integrieren.
Datenschutz bleibt ein wichtiger Faktor
Bei elektronischen Gesundheitsdaten spielt Vertrauen eine besonders große Rolle.
Patienten müssen nachvollziehen können, welche Informationen gespeichert werden, wer darauf zugreifen kann und welche Möglichkeiten sie selbst zur Steuerung ihrer Daten besitzen.
Die ePA ist deshalb bewusst mit Zugriffs- und Widerspruchsmöglichkeiten ausgestattet. Die Bundesärztekammer weist ebenfalls darauf hin, dass Versicherte über die Nutzung ihrer ePA und die entsprechenden Zugriffsrechte informiert sein sollten.
Für die Akzeptanz der kommenden Jahre wird entscheidend sein, dass Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit nicht gegeneinander ausgespielt werden.
2026: Digitalisierung wird zum Versorgungsprozess
Die Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums wurde im Februar 2026 weiterentwickelt. Ziel ist unter anderem, digitale Anwendungen stärker miteinander zu verknüpfen und die Digitalisierung stärker auf konkrete Verbesserungen der Versorgung auszurichten.
Das bedeutet: E-Rezept, ePA, elektronische Überweisungen, digitale Terminvermittlung und weitere Anwendungen sollen langfristig nicht als einzelne Insellösungen funktionieren.
Stattdessen soll ein zusammenhängender digitaler Versorgungspfad entstehen.
Was bedeutet das für Patienten?
Für gesetzlich Versicherte wird der digitale Zugang zur Gesundheitsversorgung zunehmend selbstverständlich.
Das E-Rezept ist bereits Alltag. Die ePA steht grundsätzlich zur Verfügung. Gleichzeitig entstehen weitere digitale Angebote, beispielsweise bei Terminvereinbarung, Kommunikation mit Leistungserbringern und Telemedizin.
Patienten müssen dabei aber nicht jede digitale Möglichkeit nutzen.
Wer die ePA nicht verwenden möchte, kann seine Rechte entsprechend der geltenden Regelungen wahrnehmen. Auch bei digitalen Gesundheitsangeboten sollte immer der konkrete persönliche Nutzen im Vordergrund stehen.
Faktencheck 2026: Die wichtigsten Zahlen
Die wichtigsten aktuellen Kennzahlen lassen sich so zusammenfassen:
1,3 Milliarden E-Rezepte: So viele digitale Verordnungen wurden laut ABDA bis April 2026 von Apotheken eingelöst.
1 Milliarde E-Rezepte: Diese Marke wurde bereits am 17. Oktober 2025 überschritten.
Mehr als 100 Millionen ePA-Dokumente: Bis April 2026 waren mehr als 100 Millionen Dokumente in den Akten hinterlegt.
Mehr als 37,4 Millionen Downloads: So viele Dokumente wurden bis zum 13. April 2026 aus den ePAs abgerufen.
Rund 80 Prozent Bekanntheit: In einer Civey-Umfrage kannten rund 80 Prozent der Befragten die ePA.
Knapp 20 Prozent Nutzung: In derselben Befragung gaben knapp 20 Prozent an, die ePA bereits genutzt zu haben.
Fazit: E-Rezept erfolgreich, ePA noch in der Aufbauphase
Der Faktencheck für 2026 zeigt zwei sehr unterschiedliche Digitalisierungsstände.
Das E-Rezept ist in Deutschland angekommen. Mit mehr als einer Milliarde eingelöster digitaler Verordnungen bereits im Oktober 2025 und 1,3 Milliarden bis April 2026 ist die Anwendung längst Bestandteil des Versorgungsalltags.
Die ePA befindet sich dagegen noch in einer Übergangsphase. Zwar steht sie Millionen gesetzlich Versicherten zur Verfügung und bereits mehr als 100 Millionen Dokumente wurden hinterlegt. Gleichzeitig zeigen Umfragen, dass die aktive Nutzung durch die Versicherten noch deutlich hinter der Bekanntheit zurückliegt.
Für die Telemedizin gilt Ähnliches: Digitale Versorgung wird zunehmend akzeptiert, besonders wenn sie einfach und praktisch ist. Der große nächste Schritt besteht darin, einzelne Anwendungen zu einem funktionierenden digitalen Versorgungssystem zu verbinden.
2026 könnte damit ein entscheidendes Jahr werden: Nicht mehr die Frage, ob digitale Gesundheitsangebote kommen, steht im Mittelpunkt, sondern wie gut sie tatsächlich in den medizinischen Alltag integriert werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- gematik: Eine Milliarde eingelöste E-Rezepte
- ABDA: Zahlen und Fakten zum E-Rezept 2026
- Bundesgesundheitsministerium: E-Rezept
- Bundesgesundheitsministerium: Elektronische Patientenakte für alle
- gematik: Ein Jahr „ePA für alle“ – mehr als 100 Millionen Dokumente
- Bundesgesundheitsministerium: Digitalisierung im Gesundheitswesen
- Bundesärztekammer: Elektronische Patientenakte
